I. Allgemeines
1. Die AGB gelten für alle dem Fotografen, Markus Heber Photography, erteilten und durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Hinweise zu besonderen Bereichen - Payshooting, TfP-Shooting, Reportage - sind aufgeführt.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der
Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. "Bilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in
Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, etc.).
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials -analog oder digital -betreffen, sind innerhalb von
zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
II. Urheberrecht/ Nutzungsrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte - Vorschaubilder bleiben hier von unberührt -für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung
und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private
Wiedergabe ist nicht gestattet.
3. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung muss ausdrücklich im Vertrag aufgeführt werden.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen an den Auftraggeber über.
5. Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung
des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nicht.
7. Der Fotograf hat ein Recht auf Namensnennung an üblicher Stelle nach § 13 UrhG. Zu diesem Zweck wird jede Digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen.
8. Der Fotograf erhält das vollständige und uneingeschränkte Nutzungsrecht der angefertigten Aufnahmen und darf diese für sein Portfolio, als Referenz in
Fotobücher/Präsentationsmappen vorzeigen, Vermarktung per Agentur und zur Eigenwerbung nutzen und diese somit auch auf seiner Internetseite sowie im
Social Media veröffentlichen.
9. Für den Fall, dass eine zweite Version mit Fotografensignatur nicht vorliegt, hat jede Veröffentlichung mit Namensnennung des Fotografen zu erfolgen.
Diese lautet wie folgt Foto: Markus Heber Photography - www.m-h-photo.de
III. Vergütung/ Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne Ausweis von Umsatzsteuer berechnet, da
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Anfallende Nebenkosten – ausgenommen sind TfP-Shootings - (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu
tragen, wenn diese gewünscht und vertraglich festgehalten sind.
2. Ab Kilometer 15 werden Reisekosten für den gesamten Hin- und Rückweg mittels Routenplaner und Reisekostenrechner berechnet.
3. Fällige Rechnungen sind entweder sofort in bar oder nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
4. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
5. Der Kunde leistet an den Fotografen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars mit Bestätigung des Angebotes.
6. Der Kunde leistet an den Fotografen eine Anzahlung in Höhe von 50 % das vereinbarte Coaching/ Workshophonorars mit Unterzeichnung des Vertrages.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum des Fotografen.
8. Gutscheine und Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellung gültig.
9. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, sind bezüglich der Bildauffassung
hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerisch-technischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie Reklamationen und/oder Mängelrügen ausgeschlossen. Innerhalb von TfP-Shootings agiert der Fotograf ausschließlich nach
eigenem ermessen.
10. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-
Anspruch für bereits begonnene und vertraglich vereinbarte Arbeiten.
11. Vorschaubilder in der zur Verfügung gestellten Cloud dienen ausschließlich der Vorauswahl des Vertragspartners und dürfen nicht von Ihm, in welcher Form auch
immer, veröffentlicht werden.
12. Vorschaubilder, die ohne Zustimmung des Fotografen veröffentlicht werden, können dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt werden.
13. Die Übersendung der ausgewählten Aufnahmen erfolgt nach Wahl des Fotografen digital über Download/Cloud oder durch Zusendung von Bilddaten auf
einem Datenträger. Gedruckte Produkte werden unversichert per Post verschickt.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und ihre
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig und erstellt Sicherungskopien.
4. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
5. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die
Zusendung und Rücksendung von Bildern, Büchern und sonstigen fotografischen Arbeiten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber
kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Leistungsstörung/ Ausfallhonorar/ Schadenersatz
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
2. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen
– Absage durch den Kunden bis zu 30 Tage vor Abwicklung des Auftrages = 40% des vereinbarten Gesamthonorars
– Absage durch den Kunden bis zu 14 Tage vor Abwicklung des Auftrages = 60% des vereinbarten Gesamthonorars
– Absage durch den Kunden bis zu 7 Tage vor Abwicklung des Auftrages = 80% des vereinbarten Gesamthonorars
– Absage durch den Kunden bis zu 2 Tage vor Abwicklung des Auftrages = 100% des vereinbarten Gesamthonorars
Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.
4. Liefertermine für Bilder sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt und vertraglich vereinbart worden sind.
5. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Für die unberechtigte Nutzung, Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung des Bildmaterials (ohne Zustimmung des Fotografen) ist im Einzelfall ein
pauschalierter Schadensersatz in Höhe des Fünffachen des Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehenden Schadenersatzansprüche.
7. Bei fehlendem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urheberrechtsvermerk wird ein zusätzliches Honorar in Höhe von 100 % des
vereinbarten bzw. üblichen Nutzungshonorars erhoben.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im
Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Bildern des Fotografen - einschließlich Instagram Filter und Effekte - und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht
gestattet. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur mit Kennzeichnung gestattet. Die Urheber der verwendeten
Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotograf mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen
Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen
4. Es werden keine unbearbeiteten Bilddateien (Rohdaten bzw. JPG) herausgegeben.
VIII. Überlassenes Bildmaterial (Digital/ Analog)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber Überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes unbearbeitetes Bildmaterial.
2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke laut § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte zur zu internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
Überlegung der technischen Verarbeitung weitergeben.
IX. Schlussbestimmung
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
3. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
4. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
X. Besondere Vorschriften für Coaching / Workshop
1. Für den Fall, dass der Kunde einen Coaching- oder Workshop-Vertrag mit dem Fotografen geschlossen hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen zusätzlich
zu den voranstehenden Ausführungen.
2. Im Rahmen von Coachings oder Workshops durch den Kunden erstellte Aufnahmen sind nicht frei von Rechten Dritter. Der Kunde hat daher selbst dafür Sorge zu
tragen, dass er etwaige, für die Veröffentlichung erforderlichen Zustimmungen Dritter (z.B. Modelle oder Locationbetreiber) selbst einholt. Der Fotograf haftet
nicht für Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte aufgrund der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche im Rahmen eines Coachings oder Workshops erstellt
wurden.
3. Der Fotograf ist berechtigt, Werke, welche im Rahmen eines Coachings oder Workshop erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der
Fotograf ist ferner berechtigt, während Coachings und Workshops eigene Inhalte zu erstellen („Behind the Scenes“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu
veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist.
4. Sollte aus Gründen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, der Kunde nicht an einem Coaching oder Workshop teilnehmen können oder ein Coaching oder
Workshop ausfallen, werden etwaige bereits bezahlte Gebühren auf einen Folgetermin angerechnet. Der Fotograf wird dem Kunden die in Frage kommenden
Folgetermine unverzüglich bekannt geben.
Diese AGB sind gültig ab dem 28.12.2023